Rechtsprechung
   BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 433/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17188
BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 433/17 (https://dejure.org/2019,17188)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2019 - 3 AZR 433/17 (https://dejure.org/2019,17188)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2019 - 3 AZR 433/17 (https://dejure.org/2019,17188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,17188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 91a ZPO, § ... 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 611 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 258 ZPO, § 253 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 125 BGB, § 141 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 139 BGB, § 91 Abs. 1, § 91a Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebs-oder Gesamtbetriebsvereinbarung; Typische Merkmale einer betrieblichen Altersversorgung; Teilweise Parallelentscheidung zu BAG 3 AZR 458/17 v. 25.06.2019

  • bag-urteil.com

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • rewis.io

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1
    Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebs-oder Gesamtbetriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 433/17
    Andernfalls ist das Rechtsmittel hinsichtlich des betreffenden Streitgegenstands insgesamt unzulässig (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 20 mwN) .

    Sein Vorbringen, durch die Äußerungen bei der Einstellung "mögen" keine Ansprüche aus § 611 BGB iVm. dem Arbeitsvertrag bzw. einer diesen ergänzenden Individualvereinbarung begründet worden sein, die Erklärungen stünden aber einer betriebsvereinbarungsoffenen Ausgestaltung von Ansprüchen aufgrund einer Gesamtzusage oder betrieblichen Übung entgegen, unterstellt vielmehr sinngemäß die vom Landesarbeitsgericht zum Fehlen einer Individualabrede gegebene Begründung als zutreffend (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 22) .

    Auf die selbständig tragende Zweitbegründung geht er nicht ein; erst recht stellt er nicht dar, warum diese unrichtig sein soll (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 24) .

    hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 29 f.) .

    Der Kläger ist auch insoweit prozessführungsbefugt, wie er die Ausstellung von Tickets für seine Ehefrau begehrt (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 31) .

    nicht von einer Gegenleistung abhängig ist (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 33 mwN) .

    Vielmehr handelt es sich hierbei um nach dem Vorbringen des Klägers gegenwärtig vorliegende Voraussetzungen, bei deren Wegfall - wie bei einer auflösenden Bedingung - das Recht auf die künftige Leistung erlischt (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 34) .

    Zudem geht es dem Kläger offensichtlich darum, eine zeitliche "Überlappung" der Zeiträume, auf die sich die Anträge beziehen, auszuschließen (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 44) .

    hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Satz 2 ZPO und nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 45 mwN) .

    dd) Ob der Kläger die Feststellung einer Leistungspflicht ihm gegenüber verlangen kann, obwohl die Aufwendungen nach der Klagebegründung seiner Ehefrau entstanden wären, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Klage (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 46) .

    b) Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hat sich dem Kläger gegenüber zunächst im Wege einer Gesamtzusage verpflichtet, ihm kostenfreie Fahrausweise gemäß den jeweils bei ihr geltenden Bestimmungen zur Verfügung zu stellen (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 49 bis 54 mwN) .

    Nach Wegfall dieses Formerfordernisses ist sie jedoch bestätigt worden (§ 141 Abs. 1 BGB) , indem die Beklagte die Fahrscheine weiterhin kostenfrei zur Verfügung stellte (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 55 bis 58 mwN) .

    Das ergibt die Auslegung der Betriebsvereinbarung (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 59 bis 62 mwN) .

    Die Betriebsparteien konnten durch die BV 2015 die vormals zugunsten der Ehefrauen der Arbeitnehmer zugesagten kostenlosen Beförderungsleistungen mit Wirkung vom 1. Januar 2016 ersatzlos beseitigen (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 63 bis 73 mwN) .

    f) Die Ablösung künftiger, vormals auf Grundlage der Gesamtzusage beruhender Ansprüche durch die BV 2015 ist mit höherrangigem Recht vereinbar (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 74 bis 81 mwN) .

    g) Die BV 2015 verstößt nicht gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit (ausführlich BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 601/16 - Rn. 47) , denn die den Ehepartnern der Betriebsrentner zur Verfügung gestellten kostenlosen Tickets sind keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (zutreffend BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 83 ff. mwN) .

    Selbst wenn dies zu verneinen wäre, wäre die BV 2015 nicht insgesamt nichtig, sondern nach § 139 BGB nur teilnichtig (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 88) .

    Die BV 2017 verstößt gegen den Grundsatz der Normenklarheit und ist deshalb unwirksam (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 89 bis 95 mwN) .

    Denn die betriebliche Übung hätte gleichfalls gegen dieses Schriftformerfordernis verstoßen und wäre deshalb nach § 125 BGB nichtig gewesen (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 96 mwN) .

    b) Auch im Übrigen besteht der für den Streitzeitraum erhobene Ersatzanspruch nicht (ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 97 bis 99 mwN) .

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 433/17
    Versorgung sind alle Leistungen, die den Lebensstandard des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen im Versorgungsfall verbessern sollen (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 23; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 133, 289) .

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Versorgungsregelung Bestimmungen enthält, die einer Rechtsprüfung nach dem Betriebsrentengesetz standhalten (BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 30, BAGE 133, 289; 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - Rn. 40) .

    Mit dem Ticket, das die unentgeltliche oder vergünstigte Nutzung aller Verkehrsmittel des ÖPNV im VRR durch den Ehepartner ermöglicht, wird, anders als bei einem Strom- bzw. Gasdeputat oder einer Energiebeihilfe (dazu etwa BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 31 ff., BAGE 133, 289) , kein beim Betriebsrentner erwartungsgemäß bestehender Bedarf gedeckt.

  • BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 292/15

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Übergangsregelung

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 433/17
    Entgegen der Ansicht des Klägers erfordert das Gebot des Vertrauensschutzes auch keine Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge durch die BV 2015 (vgl. zum Erfordernis von Übergangsregelungen für rentennahe Arbeitnehmer bei Einführung von Altersgrenzen BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - Rn. 19, BAGE 158, 142; siehe auch BVerfG 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 - Rn. 105 f., BVerfGE 116, 96) .

    Die besondere Situation rentennaher Jahrgänge kann zwar eine Sonderregelung erfordern, wenn diese von einer Leistungseinschränkung besonders hart und nachhaltiger als andere Arbeitnehmer betroffen werden (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 41 mwN) und die rentennahen Arbeitnehmer etwa ein schutzwürdiges Bedürfnis haben, sich in einer angemessenen Zeit auf die veränderte rechtliche Lage einzustellen und ihre Lebensführung oder -planung gegebenenfalls an diese anzupassen (BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - aaO) .

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08

    Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 433/17
    Versorgung sind alle Leistungen, die den Lebensstandard des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen im Versorgungsfall verbessern sollen (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 23; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 133, 289) .

    Es spielt keine Rolle, ob derartige Leistungen auch den aktiven Mitarbeitern gewährt werden (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 24 mwN) .

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 433/17
    Entgegen der Ansicht des Klägers erfordert das Gebot des Vertrauensschutzes auch keine Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge durch die BV 2015 (vgl. zum Erfordernis von Übergangsregelungen für rentennahe Arbeitnehmer bei Einführung von Altersgrenzen BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - Rn. 19, BAGE 158, 142; siehe auch BVerfG 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 - Rn. 105 f., BVerfGE 116, 96) .
  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 433/17
    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO sowie dann zugelassen, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 36 mwN, BAGE 154, 337) .
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 433/17
    Die besondere Situation rentennaher Jahrgänge kann zwar eine Sonderregelung erfordern, wenn diese von einer Leistungseinschränkung besonders hart und nachhaltiger als andere Arbeitnehmer betroffen werden (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 41 mwN) und die rentennahen Arbeitnehmer etwa ein schutzwürdiges Bedürfnis haben, sich in einer angemessenen Zeit auf die veränderte rechtliche Lage einzustellen und ihre Lebensführung oder -planung gegebenenfalls an diese anzupassen (BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - aaO) .
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06

    Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 433/17
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Versorgungsregelung Bestimmungen enthält, die einer Rechtsprüfung nach dem Betriebsrentengesetz standhalten (BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 30, BAGE 133, 289; 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - Rn. 40) .
  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 601/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 433/17
    g) Die BV 2015 verstößt nicht gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit (ausführlich BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 601/16 - Rn. 47) , denn die den Ehepartnern der Betriebsrentner zur Verfügung gestellten kostenlosen Tickets sind keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (zutreffend BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 83 ff. mwN) .
  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 10/10

    Zugehörigkeit des Rückkaufswertes einer Rückversicherung zur Insolvenzmasse

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 433/17
    Es wird nicht mehr - wie zu Beginn des Rechtsstreits - an eine aufschiebende Bedingung - wie den Eintritt des Versorgungsfalls bzw. die Erfüllung der in der maßgeblichen Versorgungszusage bestimmten Voraussetzungen - angeknüpft (vgl. hierzu BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 10/10 - Rn. 39; 15. Januar 1991 - 3 AZR 478/89 - zu 1 der Gründe, BAGE 67, 24) .
  • BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 478/89

    Endgehaltsabhängige Betriebsrente bei gerichtlichem Vergleich

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 173/17

    Freie Fahrt für Ehepartner ist Betriebsrentenleistung

  • BAG, 20.12.2007 - 9 AZR 1040/06

    Erledigung der Revision

  • ArbG Essen, 29.09.2016 - 5 Ca 1537/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung eines "Firmenfreifahrtickets" an die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht